Allgemeine Informationen
Die Gemeinde Bullenkuhlen liegt im sogenannten Achsenzwischenraum. Hier soll deshalb nur eine Baulandausweisung zur Deckung des örtlichen Bedarfes erfolgen. Die Gemeinden im Amtsbezirk Rantzau haben zum Teil Flächen erworben bzw. eigene Flächen eingebracht, diese überplant (Aufstellung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne), erschlossen und anschließend Baugrundstücke verkauft bzw. noch zu verkaufen.
Die Abwicklung der Bauplatzverkäufe erfolgt durch das Amt Rantzau.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Amtes Rantzau unter Aktuelles/Immobilien.
Folgend Bilder zum Baugebiet B-Plan Nr. 1 / Am Kreuzrebenbach